Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für den Arbeitnehmer
I. Geltungsbereich
Der Betreiber bietet auf seiner Plattform im Internet ein geschlossenes System zur Zusammenführung von qualifizierten Arbeitnehmern mit personalsuchenden Arbeitgebern und/oder Personaldienstleistern (im Folgenden "Arbeitgeber" genannt) an. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind für Arbeitnehmer maßgeblich, welche unentgeltliche Leistungen des Betreibers in Anspruch nehmen.
Der Betreiber stellt dem Arbeitnehmer die Plattform kostenlos auf Grund eines Gefälligkeitsverhältnisses bereit und bietet diesem die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit personalsuchenden Arbeitgebern und/oder Personaldienstleistern. Eine Leistungspflicht des Betreibers besteht nicht. Der Betreiber beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation der Beteiligten (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) untereinander.
Über Leistungen, welche entgeltpflichtig sind, werden ggf. gesonderte Vereinbarungen geschlossen.
II. Vertragsabschluss, Laufzeit
(1) Der Nutzungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Betreiber kommt mit der erfolgreichen Registrierung durch den Arbeitnehmer auf der Plattform unter Verwendung seines persönlichen Zugangspasswortes zu Stande.
(2) Der Betreiber und der Arbeitnehmer können das Nutzungsverhältnis, soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
(3) Bietet der Betreiber dem Arbeitnehmer im Gegenzug für seine Registrierung eine Zugabe (z.B. Zeitungsabonnement, Finanzdienstleistung) an, so ist die Inanspruchnahme der Zugabe durch den Arbeitnehmer in der Regel von einer Mindestregistrierungslaufzeit abhängig. Die entsprechenden Bedingungen sind auf der Plattform aufgeführt und werden im Zeitpunkt der Registrierung und der Inanspruchnahme der Zugabe Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.
III. Passwort (Nutzung, Sperrung)
(1) Vorraussetzung für die Nutzung der Plattform des Betreibers ist die Registrierung durch den Arbeitnehmer. Eine Registrierung kann hierbei nur durch solche Arbeitnehmer erfolgen, denen zuvor ein persönlicher Zugangscode durch den Betreiber (z.B. mit einem persönlichen Anschreiben) übermittelt worden ist. Der persönliche Zugangscode darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden.
(2) Mit seinem persönlichen Zugangscode registriert sich der Arbeitnehmer auf der Plattform und erhält sodann einen Account mit entsprechendem Passwort, das ihm den Zugang zu der Plattform und das Einstellen von Lebensläufen usw. ermöglicht. Der Arbeitnehmer hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
(3) Der Arbeitnehmer ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und bei von ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich. Er hat den Betreiber von eventuell entstehenden Schäden freizustellen.
(4) Sollte dem Arbeitnehmer das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er den Betreiber unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ihm wird dann ein neues Passwort zugewiesen.
(5) Der Betreiber ist bei Kenntnisnahmen von einem möglichen Missbrauch des Passwortes berechtigt, dasselbe zu sperren und die Inhalte des Arbeitnehmers aus der Plattform zu entfernen.
(6) Der Arbeitnehmer wird über die Sperrung seines Accounts und die Gründe für die Sperrung unverzüglich durch den Betreiber benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Erfolgt eine Stellungnahme nicht oder nicht in angemessener Frist, oder kann sich der Arbeitnehmer nicht entlasten, so ist der Betreiber zur Aufhebung der Registrierung oder zur Erteilung eines neuen Passwortes berechtigt.
IV. Nutzung der Plattform
(1) Die Nutzung der Plattform zu anderen Zwecken als zur Anbahnung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, zum Abschluss von Beraterverträgen oder sonstigen Verträgen auf Basis einer selbständigen Tätigkeit oder zum Abschluss von Ausbildungsverträgen oder Praktika ist unzulässig.
(2) Der Arbeitnehmer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Betreiber Änderungen seiner Daten unverzüglich anzuzeigen. Pseudonyme, Künstlernamen, Nicknames usw. dürfen nicht verwendet werden.
(3) Die Nutzung der Plattform durch Unternehmen, welche zu dem Betreiber in Wettbewerb stehen, ist ohne Genehmigung unzulässig.
(4) Dem Arbeitnehmer ist die Eingabe falscher oder irreführender Informationen verboten. Handlungsweisen, welche die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffung unautorisierten Zugangs oder Einschleusen eines Virus), sind verboten und können Schadensersatzansprüche des Betreibers nach sich ziehen. Der Betreiber behält sich für diesen Fall vor, die Registrierung des Arbeitnehmers, bzw. dessen Eingaben unverzüglich zu löschen.
V. Haftung des Arbeitnehmers für Inhalte
(1) Der Arbeitnehmer haftet für die Inhalte, die er veröffentlicht und die Setzung von Hyperlinks. Hierbei hat der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter verletzten. Der Betreiber behält sich vor, von dem Arbeitnehmer eingestellte bzw. an den Betreiber zur Einstellung überlassene Materialien zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Pflicht des Betreibers zur Prüfung der Materialen besteht jedoch nicht.
(2) Sofern der Betreiber auf der Website Arbeitnehmern die Möglichkeit anbietet, ihre Arbeitgeber zu bewerten (yourcha Rate) so stellt das Ergebnis dieser Bewertung die freie Meinungsäußerung der Arbeitnehmer dar und spiegelt nicht die Meinung, Bewertung oder Empfehlung des Betreibers wieder.
(3) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Arbeitgeberbewertung nur dann abzugeben, wenn er selbst bei dem zu bewertenden Arbeitgeber tätig ist oder tätig war. Ferner verpflichtet sich der Arbeitnehmer, keine unwahren und/oder unsachlichen Bewertungen bzw. Aussagen zu seinem Arbeitgeber bzw. den Verhältnissen bei seinem Arbeitgeber zu tätigen.
(4) Sofern der Betreiber den Arbeitnehmern auf der Website die Möglichkeit einräumt, ein Jobangebot an einen Dritten elektronisch weiterzuempfehlen (yourcha Wanted) so verpflichtet sich der Arbeitnehmer, keine Jobangebote an solche Dritte weiterzuleiten, von denen er weiß oder wissen muss, dass diese keine Werbung per e-mail wünschen.
(5) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Verletzungsfall gegen die vorstehenden Regelungen den Verstoß unverzüglich zu beseitigen bzw. das schädigende Verhalten einzustellen und dem Betreiber alle hieraus erwachsenden Schäden zu ersetzen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Betreiber von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(6) Der Bertreiber ist auch dann zur Ablehnung bzw. Sperrung von Inhalten berechtigt, wenn ihm die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen, so etwa wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten, unzumutbar ist.
VI. Geistige Schutzrechte
(1) An der Zusammenstellung der Inhalte auf der/den Plattform/en des Betreibers steht/en diesem das alleinige Urheberrecht zu. Die Rechte des Arbeitnehmers beschränken sich auf die Einstellung und den Abruf von Informationen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
(2) Der Arbeitnehmer gewährt dem Betreiber und seinen angeschlossenen Unternehmen an Inhalten, welche er in die Plattform einstellt, ein unentgeltliches, für den regulären weltweiten Betrieb des Services erforderliches zeitlich auf die Dauer der Registrierung beschränktes, unterlizenzfähiges und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung, zur Vervielfältigung, zur Reproduktion, zur Abänderung, zur Adaption, zur Veröffentlichung, zur Übersetzung, zur Schaffung abgeleiteter Werke, zur Verteilung, zur öffentlichen Aufführung, zur Übersetzung der Inhalte und zur Eingliederung in andere Werke. Hiervon umfasst ist auch das Recht des Betreibers, die ihm von dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Informationen unter Beachtung der Datenschutzregelungen unter IX. (also nur solche Informationen, die eine Identifizierung des Arbeitsnehmers nicht ermöglichen) interessierten Arbeitgebern in anderweitiger Form (z.B. Print) zu überlassen.
(3) Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlicht, dass im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den eingestellten Inhalten diese ihm das Recht übertragen haben, die oben genannte Lizenz zu übertragen. Der Arbeitnehmer erlaubt damit zugleich jedem Benutzer der Plattform die nicht kommerzielle Benutzung und Vervielfältigung dieser Inhalte.
(4) Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte Dritter, auf die über die Plattform des Betreibers mittels Links oder in sonstiger Weise zugegriffen wird, verbleiben vollumfänglich mit entsprechendem Schutzumfang beim jeweiligen Rechteinhaber.
VII. Betrieb- und Inhalte der Plattform
(1) Dem Arbeitnehmer wird lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Plattform des Betreibers gegeben. Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit der auf die Plattform eingestellten Inhalte/Daten.
(2) Es ist technisch nicht möglich, im Falle falscher Angaben der sich registrierenden Person, bzw. der unbefugten Weitergabe des Zugangspasswortes an Dritte, die wahre Identität des Benutzers aufzuklären. Der Betreiber gewährleistet daher nicht die tatsächliche Identität des Arbeitnehmers und die Richtigkeit der von diesen getätigten Angaben.
(3) Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Anzahl der Arbeitgeber und deren Jobangebotsumfang und -inhalt.
(4) Der Betreiber bemüht sich, den Betrieb der Plattform möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten. Der Betreiber ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform herzustellen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Plattform wird daher nicht übernommen. Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass die Plattform und ihr Server frei von Computerviren oder ähnlichen schädigenden Mechanismen sind.
(5) Der Betreiber garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der Plattform zu verändern oder seine Dienste einzustellen.
IIX. Haftung
(1) Der Betreiber haftet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist (z. B. Ziffer V. Haftung des Arbeitnehmers für Inhalte), nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine Haftung ist grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für den Betreiber, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche (auch Schäden an Rechtsgütern und Sachen der anderen Partei) ausgeschlossen.
(3) Vom Ausschluss nicht erfasst sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), sowie Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (ausgeschlossen sind demnach z.B. Geschäftserwartungen, erhoffte Einsparungen etc.) begrenzt.
(5) Wenn keine Ausnahmen nach Nr. 3 vorliegen ist die Haftung des Betreibers auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(6) Die Haftung des Betreibers ist wegen Verzögerung der Leistung, für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Leistung begrenzt, wenn keiner der in Nr. 3 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(7) Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander Verträge schließen, ist der Betreiber hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung des Betreibers im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist ausgeschlossen.
IX. Datenschutz
(1) Der Betreiber nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten, also Daten, welche die betreffende Person identifizierbar machen (z.B. der Name), werden für Dritte nur freigegeben, wenn die Person sich damit einverstanden erklärt oder der Betreiber zur Herausgabe verpflichtet ist, z.B. auf Grund gerichtlicher Anordnung. Die Weitergabe kann auch an solche Unternehmen erfolgen, die zur Erfüllung der mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Verträge eingeschaltet werden oder an Dritte, mit denen der Arbeitgeber über die Plattform eventuell selbst einen Vertrag abgeschlossen haben.
(2) Während der Arbeitgeber seine Angebote unter seiner Firma abgeben soll, werden die Profile und Eingaben des Arbeitnehmers zunächst für den Arbeitgeber und sonstige Dritte in anonymisierter Form, also ohne Namen dargestellt. Die Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber soll an Hand dieses Profils erfolgen. Nur der Arbeitnehmer entscheidet sodann, ob er mit dem Anbieter in Kontakt treten und hierbei seine Kontaktdaten preisgeben möchte.
(3) Die Speicherung von personenbezogenen Daten nimmt der Betreiber nur insoweit vor, als dass dies z.B. für die Registrierung für das Portal, bei etwaigen Bestellungen von bezahlbaren Inhalten, usw. notwendig ist. Die Speicherung erfolgt hierbei auf einem besonders geschützten Server.
(4) Der Betreiber erhebt und verwendet Daten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gesetzlich zulässigen Umfang und für statistische Zwecke. Dies sind z.B. demographische Daten, also Angaben zum Alter, Geschlecht, Wohnort oder Qualifikation usw., ohne dass hierbei ein direkter Bezug zum Namen der Person hergestellt werden kann. Diese Daten werden von den personenbezogenen Daten getrennt gespeichert.
(5) Der Arbeitnehmer kann jeder Zeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zur seiner Person (natürliche Person) gespeicherten Daten verlangen und hat das Recht, der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die Zukunft zu widersprechen.
X. yourcha Wanted Prämien
(1) Der Betreiber stellt auf seiner Website die technischen Rahmenbedingungen bereit, mit Hilfe derer registrierte Arbeitnehmer ausgesuchte Stellenangebote an Dritte (Freunde, Bekannte, usw.) per E-Mail weiterleiten können. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Dritten auf ein Stellenangebot mit Weiterleitungsfunktion ist für den Empfehlenden der Erhalt einer Prämie in Aussicht gestellt. Die Prämie lobt entweder der Stellenanbieter selbst (yourcha Wanted) oder die yourcha-Professional GmbH, eine Tochtergesellschaft des Betreibers, aus (nachfolgend yourcha WantedPRO genannt).
(2) Die Höhe der jeweils in Aussicht gestellten Prämie ist auf der Website des Betreibers beim jeweiligen Stellenangebot angegeben.
(3) Die Auszahlung der Prämie setzt voraus:
- bei yourcha Wanted, dass (i) ein Stellenangebot mit der Weiterleitungsfunktion und Prämienchance gekennzeichnet ist; (ii) der registrierte Arbeitnehmer das Stellenangebot per E-Mail an einen Dritten weiterleitet; (iii) der Dritte sich auf der Website des Betreibers registriert und seine Bewerbung hinterlegt; (iv) ein wirksames Arbeitsverhältnis zwischen dem Stellenanbieter und dem Dritten aufgrund der Bewerbung auf der Website des Betreibers zustande kommt;
- bei yourcha WantedPRO, dass (i) ein Stellenangebot mit der Weiterleitungsfunktion und Prämienchance gekennzeichnet ist; (ii) der registrierte Arbeitnehmer das Stellenangebot per E-Mail an einen Dritten weiterleitet; (iii) der Dritte sich auf der Website des Betreibers registriert und seine Bewerbung hinterlegt; (iv) der Stellenanbieter an der Bewerbung interessiert ist und sich bereit erklärt, an die yourcha-Professional GmbH im Falle der erfolgreichen Vermittlung eine Vermittlungsprämie zu zahlen; (v) ein wirksames Arbeitsverhältnis zwischen dem Stellenanbieter und dem Dritten aufgrund der Bewerbung auf der Website des Betreibers zustande kommt.
(4) Die Auszahlung erfolgt nach Bestätigung des Abschlusses eines wirksamen Arbeitsvertrages durch den Betreiber. Der Empfänger hat eigenständig zu prüfen, ob die ausgezahlte Prämie umsatzsteuerpflichtig ist. Ist dies der Fall, hat er an den Betreiber eine entsprechende Rechnung über die Prämie mit gesonderter Ausweisung der Umsatzsteuer zu senden.
(5) Die Prämie kann der Pflicht zur Einkommenssteuerzahlung unterliegen. Der Empfänger hat dies eigenständig zu prüfen und die Einkommenssteuer gegebenenfalls zu zahlen.
XI. Auskunftspflicht des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des Betreibers darüber Auskunft zu erteilen, ob, mit welchen Arbeitgebern und in welchem Umfang ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis auf Grund des Leistungen des Betreibers zu Stande gekommen ist.
XII. Änderung der AGB
(1) Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
(2) Die vereinbarten Leistungsbeschreibungen kostenpflichtiger Leistungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Arbeitnehmer hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten und Service, Erweiterung von Leistungsinhalten) wird und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen der Betreiber seinerseits Leistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
(3) Vereinbarte Preismodelle können geändert bzw. neue Preismodelle können eingeführt werden, wenn mit der Einführung derselben der Mehrheit der Arbeitnehmer ein Preisvorteil zu Gute kommt.
(4) Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen der Arbeitgeber zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vor- oder Nebenleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist.
(5) Nach Ziffer X (1) bis (4) beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen kostenpflichtiger Leistungen sowie Preisanpassungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Arbeitnehmer steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.
Der Arbeitnehmer wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
XIII. Schlussbestimmungen
(1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betreiber aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt a.M. Dies gilt nur, wenn der Arbeitnehmer Kaufmann oder eine juristische Person ist und/oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail gewahrt.
(5) Sämtliche Erklärungen gegenüber dem Betreiber, bedürfen dieser Schriftform. Mündliche Willenserklärungen muss der Betreiber nicht beachten.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: 21.01.2009

