Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für den Arbeitnehmer

I. Geltungsbereich


Der Betreiber bietet auf seiner Plattform im Internet ein geschlossenes System zur Zusammenführung von qualifizierten Arbeitnehmern mit personalsuchenden Arbeitgebern (im Folgenden "Arbeitgeber" genannt) an. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind für Arbeitnehmer maßgeblich, welche unentgeltliche Leistungen des Betreibers in Anspruch nehmen.

Der Betreiber stellt dem Arbeitnehmer die Plattform kostenlos auf Grund eines Gefälligkeitsverhältnisses bereit und bietet diesem die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit personalsuchenden Arbeitgebern. Eine Leistungspflicht des Betreibers besteht nicht. Der Betreiber beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation der Beteiligten (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) untereinander.

Über Leistungen, welche entgeltpflichtig sind, werden ggf. gesonderte Vereinbarungen geschlossen.

II. Vertragsabschluss, Laufzeit


(1) Der Nutzungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Betreiber kommt mit der erfolgreichen Registrierung durch den Arbeitnehmer auf der Plattform unter Verwendung seines persönlichen Zugangspasswortes zu Stande.

(2) Der Betreiber und der Arbeitnehmer können das Nutzungsverhältnis, soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Hierbei ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung maßgeblich.

(3) Bietet der Betreiber dem Arbeitnehmer im Gegenzug für seine Registrierung eine Zugabe (z.B. Zeitungsabonnement) an, so ist die Inanspruchnahme der Zugabe durch den Arbeitnehmer in der Regel von einer Mindestregistrierungslaufzeit abhängig. Die entsprechenden Bedingungen sind auf der Plattform aufgeführt und werden im Zeitpunkt der Registrierung und der Inanspruchnahme der Zugabe Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.

III. Passwort (Nutzung, Sperrung)


(1) Vorraussetzung für die Nutzung der Plattform des Betreibers ist die Registrierung durch den Arbeitnehmer. Eine Registrierung kann hierbei nur durch solche Arbeitnehmer erfolgen, denen zuvor ein persönlicher Zugangscode durch den Betreiber (z.B. mit einem persönlichen Anschreiben) übermittelt worden ist. Der persönliche Zugangscode darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden.

(2) Mit seinem persönlichen Zugangscode registriert sich der Arbeitnehmer auf der Plattform und erhält sodann einen Account mit entsprechendem Passwort, das ihm den Zugang zu der Plattform und das Einstellen von Lebensläufen usw. ermöglicht. Der Arbeitnehmer hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

(3) Der Arbeitnehmer ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und bei von ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich. Er hat den Betreiber von eventuell entstehenden Schäden freizustellen.

(4) Sollte dem Arbeitnehmer das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er den Betreiber unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ihm wird dann ein neues Passwort zugewiesen.

(5) Der Betreiber ist bei Kenntnisnahmen von einem möglichen Missbrauch des Passwortes berechtigt, dasselbe zu sperren und die Inhalte des Arbeitnehmers aus der Plattform zu entfernen.

(6) Der Arbeitnehmer wird über die Sperrung seines Accounts und die Gründe für die Sperrung unverzüglich durch den Betreiber benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Erfolgt eine Stellungnahme nicht oder nicht in angemessener Frist, oder kann sich der Arbeitnehmer nicht entlasten, so ist der Betreiber zur Aufhebung der Registrierung oder zur Erteilung eines neuen Passwortes berechtigt.

IV. Nutzung der Plattform


(1) Die Nutzung der Plattform zu anderen Zwecken als zur Anbahnung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, zum Abschluss von Beraterverträgen oder sonstigen Verträgen auf Basis einer selbständigen Tätigkeit oder zum Abschluss von Ausbildungsverträgen oder Praktika ist unzulässig.

(2) Der Arbeitnehmer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Betreiber Änderungen seiner Daten unverzüglich anzuzeigen. Pseudonyme, Künstlernamen, Nicknames usw. dürfen nicht verwendet werden.

(3) Die Nutzung der Plattform durch Unternehmen, welche zu dem Betreiber in Wettbewerb stehen, ist ohne Genehmigung unzulässig.

(4) Dem Arbeitnehmer ist die Eingabe falscher oder irreführender Informationen verboten. Handlungsweisen, welche die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffung unautorisierten Zugangs oder Einschleusen eines Virus), sind verboten.

V. Haftung des Arbeitnehmers für Inhalte


(1) Der Arbeitnehmer haftet für die Inhalte, die er veröffentlicht und die Setzung von Hyperlinks. Hierbei hat der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter verletzten. Der Betreiber behält sich vor, von dem Arbeitnehmer eingestellte bzw. an den Betreiber zur Einstellung überlassene Materialien zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Pflicht des Betreibers zur Prüfung der Materialen besteht jedoch nicht.

(2) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Verletzungsfall den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und dem Betreiber alle hieraus erwachsenden Schäden zu ersetzen. Der Arbeitnehmer ist insbesondere verpflichtet, den Betreiber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Veröffentlichung seiner Inhalte gegen den Betreiber erwachsen.

(3) Der Bertreiber ist auch dann zur Ablehnung bzw. Sperrung von Inhalten berechtigt, wenn ihm die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen, so etwa wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten, unzumutbar ist.

VI. Geistige Schutzrechte


(1) An der Zusammenstellung der Inhalte auf der/den Plattform/en des Betreibers steht/en diesem das alleinige Urheberrecht zu. Die Rechte des Arbeitnehmers beschränken sich auf die Einstellung und den Abruf von Informationen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

(2) Der Arbeitnehmer gewährt dem Betreiber und seinen angeschlossenen Unternehmen an Inhalten, welche er in die Plattform einstellt, ein unentgeltliches, für den regulären weltweiten Betrieb des Services erforderliches zeitlich auf die Dauer der Registrierung beschränktes, unterlizenzfähiges und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung, zur Vervielfältigung, zur Reproduktion, zur Abänderung, zur Adaption, zur Veröffentlichung, zur Übersetzung, zur Schaffung abgeleiteter Werke, zur Verteilung, zur öffentlichen Aufführung, zur Übersetzung der Inhalte und zur Eingliederung in andere Werke. Hiervon umfasst ist auch das Recht des Betreibers, die ihm von dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Informationen unter Beachtung der Datenschutzregelungen unter IX. (also nur solche Informationen, die eine Identifizierung des Arbeitsnehmers nicht ermöglichen) interessierten Arbeitgebern in anderweitiger Form (z.B. Print) zu überlassen.

(3) Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlicht, dass im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den eingestellten Inhalten diese ihm das Recht übertragen haben, die oben genannte Lizenz zu übertragen. Der Arbeitnehmer erlaubt damit zugleich jedem Benutzer der Plattform die nicht kommerzielle Benutzung und Vervielfältigung dieser Inhalte.

(4) Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte Dritter, auf die über die Plattform des Betreibers mittels Links oder in sonstiger Weise zugegriffen wird, verbleiben vollumfänglich mit entsprechendem Schutzumfang beim jeweiligen Rechteinhaber.

VII. Betrieb- und Inhalte der Plattform


(1) Dem Arbeitnehmer wird lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Plattform des Betreibers gegeben. Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit der auf die Plattform eingestellten Inhalte/Daten.

(2) Es ist technisch nicht möglich, im Falle falscher Angaben der sich registrierenden Person, bzw. der unbefugten Weitergabe des Zugangspasswortes an Dritte, die wahre Identität des Benutzers aufzuklären. Der Betreiber gewährleistet daher nicht die tatsächliche Identität des Arbeitnehmers und die Richtigkeit der von diesen getätigten Angaben.

(3) Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Anzahl der Arbeitgeber und deren Jobangebotsumfang und -inhalt.

(4) Der Betreiber bemüht sich, den Betrieb der Plattform möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten. Der Betreiber ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform herzustellen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Plattform wird daher nicht übernommen. Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass die Plattform und ihr Server frei von Computerviren oder ähnlichen schädigenden Mechanismen sind.

(5) Der Betreiber garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der Plattform zu verändern oder seine Dienste einzustellen.

IIX. Haftung


(1) Der Betreiber haftet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist (z. B. Ziffer V. Haftung des Arbeitnehmers für Inhalte), nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Eine Haftung ist grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für den Betreiber, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche (auch Schäden an Rechtsgütern und Sachen der anderen Partei) ausgeschlossen.

(3) Vom Ausschluss nicht erfasst sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), sowie Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (ausgeschlossen sind demnach z.B. Geschäftserwartungen, erhoffte Einsparungen etc.) begrenzt.

(5) Wenn keine Ausnahmen nach Nr. 3 vorliegen ist die Haftung des Betreibers auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung des Betreibers ist wegen Verzögerung der Leistung, für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Leistung begrenzt, wenn keiner der in Nr. 3 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(7) Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander Verträge schließen, ist der Betreiber hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung des Betreibers im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist ausgeschlossen.

IX. Datenschutz


(1) Der Betreiber nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten, also Daten, welche die betreffende Person identifizierbar machen (z.B. der Name), werden für Dritte nur freigegeben, wenn die Person sich damit einverstanden erklärt oder der Betreiber zur Herausgabe verpflichtet ist, z.B. auf Grund gerichtlicher Anordnung. Die Weitergabe kann auch an solche Unternehmen erfolgen, die zur Erfüllung der mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Verträge eingeschaltet werden oder an Dritte, mit denen der Arbeitgeber über die Plattform eventuell selbst einen Vertrag abgeschlossen haben.

(2) Während der Arbeitgeber seine Angebote unter seiner Firma abgeben soll, werden die Profile und Eingaben des Arbeitnehmers zunächst für den Arbeitgeber und sonstige Dritte in anonymisierter Form, also ohne Namen dargestellt. Die Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber soll an Hand dieses Profils erfolgen. Nur der Arbeitnehmer entscheidet sodann, ob er mit dem Anbieter in Kontakt treten und hierbei seine Kontaktdaten preisgeben möchte.

(3) Die Speicherung von personenbezogenen Daten nimmt der Betreiber nur insoweit vor, als dass dies z.B. für die Registrierung für das Portal, bei etwaigen Bestellungen von bezahlbaren Inhalten, usw. notwendig ist. Die Speicherung erfolgt hierbei auf einem besonders geschützten Server.

(4) Der Betreiber erhebt und verwendet Daten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gesetzlich zulässigen Umfang und für statistische Zwecke. Dies sind z.B. demographische Daten, also Angaben zum Alter, Geschlecht, Wohnort oder Qualifikation usw., ohne dass hierbei ein direkter Bezug zum Namen der Person hergestellt werden kann. Diese Daten werden von den personenbezogenen Daten getrennt gespeichert.

(5) Der Arbeitnehmer kann jeder Zeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zur seiner Person (natürliche Person) gespeicherten Daten verlangen und hat das Recht, der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die Zukunft zu widersprechen.

X. Schlussbestimmungen


(1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betreiber aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt a.M. Dies gilt nur, wenn der Arbeitnehmer Kaufmann oder eine juristische Person ist und/oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

(4) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail gewahrt.

(5) Sämtliche Erklärungen gegenüber dem Betreiber, bedürfen dieser Schriftform. Mündliche Willenserklärungen muss der Betreiber nicht beachten.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand November 2007

Referenzen

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Bärbel Lüecke, Unit Director, Competition Partner Field Force GmbH

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