Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für den Arbeitgeber und Personaldienstleister

I. Geltungsbreich/Leistung

Der Betreiber bietet auf seiner Plattform im Internet ein geschlossenes Forum zur Zusammenführung von qualifizierten Arbeitnehmern (nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt) mit personalsuchenden Arbeitgebern und oder Personaldienstleistern (nachfolgend "Suchender" oder "Arbeitgeber" oder "Nutzer" oder "Personaldienstleister" genannt) an. Der Arbeitnehmer gibt ein Profil ein, das sich interessierte Arbeitgeber anonym ansehen können. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Merkmale der Kurzprofile (z.B. Lebensläufe, Angaben zur Ausbildung, Branche usw.) zu selektieren, um dann kostenpflichtig den Kontakt zu dem Arbeitnehmer, dessen Profil mit den Eingaben übereinstimmt, aufzunehmen. Der Arbeitnehmer kann auf diese Kontaktaufnahme unter Bekanntgabe seiner Identität antworten. Kommt ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Stande, erhält der Betreiber hierfür eine Vermittlungsprovision.
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind für Nutzer der Plattform, die entgeltlich Leistungen des Betreibers in Anspruch nehmen können, maßgeblich. Die Nutzung der Plattform ist für den Arbeitgeber solange kostenlos, bis dieser den ersten Kontakt zu einem konkreten Arbeitnehmer aufnimmt. Eine Leistungspflicht des Betreibers besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Kontakt entgeltpflichtig beauftragt hat und nur in Bezug auf diesen Kontakt.

II. Vertragsabschluss, Laufzeit

(1) Der Nutzungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betreiber kommt mit der erfolgreichen Registrierung durch den Arbeitgeber auf der Plattform unter Verwendung seines persönlichen Zugangscodes zu Stande.
(2) Der Betreiber kann das Nutzungsverhältnis, soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde, per E-Mail gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Der Arbeitgeber kann das Nutzungsverhältnis jederzeit durch Kündigung seines Accounts unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bereichs auf der Plattform oder per E-Mail beenden. Die bis dahin beauftragten Kontakte werden durch den Betreiber noch hergestellt und berechnet; eine etwaige Vermittlungsprovision für die hieraus resultierenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisse bleibt von der Beendigung ebenfalls unberührt.

III. Passwort/Zugangscode (Nutzung, Sperrung)

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Registrierung durch den Arbeitgeber. Mit der Registrierung werden dem Arbeitgeber ein Account und ein entsprechendes Passwort, welches ihm den Zugang zu dem nicht allgemein zugänglichen Bereich der Plattform ermöglicht, zugewiesen. Hierbei können jedem Arbeitgeber ein oder mehrere Hauptaccount/s zugewiesen werden. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb des Hauptaccounts Subaccounts z.B. für verschiedene Mitarbeiter einer Abteilung zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt jedoch über den jeweiligen Hauptaccount. Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person, so ist der Zugang nur natürlichen volljährigen Personen erlaubt, welche bei der Anmeldung anzugeben sind.
(2) Der Arbeitgeber hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Zugriffe zu sichern. Er darf sein Passwort nur an solche Personen weitergeben, die bei der Anmeldung angegeben wurden und die befugt sind, in seinem Namen und auf seine Rechnung zu handeln.
(3) Der Arbeitgeber ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und bei einer von ihm verschuldeten Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich. Er hat den Betreiber von eventuell entstehenden Schäden freizustellen.
(4) Sollte dem Arbeitgeber das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er den Betreiber unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ihm wird dann ein neues Passwort zugewiesen.
(5) Der Betreiber ist bei Kenntnisnahmen von einem möglichen Missbrauch des Passwortes berechtigt, dasselbe zu sperren und die Inhalte des Arbeitgebers aus der Plattform zu entfernen.
(6) Der Arbeitgeber wird über die Sperrung seines Accounts und die Gründe für die Sperrung unverzüglich durch den Betreiber benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Erfolgt eine Stellungnahme nicht oder nicht in angemessener Frist, oder kann sich der Arbeitgeber nicht entlasten, so ist der Betreiber zur Löschung der eingestellten Inhalte und Daten und zur endgültigen Aufhebung der Registrierung oder zur Erteilung eines neuen Passwortes berechtigt.

IV. Nutzung der Plattform / Referenzbenennung

(1) Die Nutzung der Plattform zu anderen Zwecken als zur Anbahnung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Der Arbeitgeber versichert, alle Bestimmungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtes einzuhalten.
(2) Stellt der Personaldienstleister Profile von dritten (arbeitsuchenden) Personen auf der Plattform ein, so sichert er hiermit zu, dass diese Personen ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verwendung ihrer Daten für diese Zwecke erteilt haben. Der Personaldienstleister stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen dieser dritten Personen frei, die in Folge der Profileinstellung gegenüber dem Betreiber geltend gemacht werden.
(3) Der Arbeitgeber sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betreiber Änderungen seiner Arbeitgeberdaten unverzüglich anzuzeigen. Pseudonyme, Künstlernamen, Nicknames usw. dürfen nicht verwendet werden.
(4) Die Nutzung der Plattform durch Unternehmen, welche zu dem Betreiber in Wettbewerb stehen, ist ohne Genehmigung unzulässig.
(5) Dem Arbeitgeber ist die Eingabe falscher oder irreführender Informationen verboten. Handlungsweisen, welche die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffung unautorisierten Zugangs oder Einschleusen eines Virus), sind verboten und können Schadensersatzansprüche des Betreibers nach sich ziehen. Der Betreiber behält sich für diesen Fall vor, die Registrierung des Arbeitgebers, bzw. dessen Eingaben unverzüglich zu löschen.
(6) Mit der Registrierung und dem Abschluss des Nutzungsvertrages gewährt der Arbeitgeber dem Betreiber für die Dauer des Nutzungsvertrages das Recht, ihn in jedweder Form gegenüber Dritten als "Referenzarbeitgeber" auch unter Wiedergabe genutzter oder bestehender Firmenlogos öffentlich für Werbezwecke benennen zu dürfen. Der Arbeitgeber kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen.

V. Vergütung

(1) Nach der kostenlosen Freischaltung des Hauptaccounts für den Arbeitgeber fallen für die Inanspruchnahme nachfolgender Leistungen Gebühren an:
- Für jede Aufnahme eines Kontaktes des Arbeitgebers zu einem potentiellen Arbeitnehmer über dessen anonymisiertes Profil entsteht eine sog. Kontaktgebühr.
- Kommt es auf Grund des Kontaktes zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrages, entsteht zu Gunsten des Betreibers eine Vermittlungsprovision. Die Höhe der Gebühren/Provisionen ist im registrierungspflichtigen Bereich für den Arbeitgeber einsehbar.

1.1. Kontaktgebühr/Vermittlungsprovision

Die Kontaktgebühr entsteht mit der Herstellung des Kontaktes unabhängig davon, ob ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Stande kommt oder welchen Inhaltes die Kontaktierung ist. Erwirbt der Arbeitge-ber ein sog. Kontaktpaket, so sind die darin enthaltenen Kontakte durch den Ar-beitgeber innerhalb der vereinbarten Laufzeit in Anspruch zu nehmen, um einen Verfall der Kontaktpakete zu verhindern.

Die Vermittlungsprovision entsteht, sobald es zwischen dem Arbeitgeber und ei-nem Arbeitnehmer zum Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrages kommt. Die Höhe der Provision ist abhängig von dem vereinbarten Bruttojahresgehalt des Arbeitnehmers. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein variables Gehalt ver-einbart, welches sich z.B. aus eine Grundgehalt und einem umsatz- oder leis-tungsabhängigen Bonus zusammensetzt, so ist zur Bestimmung der Vermitt-lungsprovision der Bruttobetrag maßgebend, welcher dem Arbeitnehmer vom Ar-beitgeber bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt wurde (=Jahreszielgehalt).

1.2. yourcha Wanted Prämien
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für die Vermittlung seines Jobangebotes eine Prämie auszuloben (yourcha Wanted). Begünstigter der Prämie ist die Person, auf dessen Empfehlung hin ein Dritter das Jobangebot des Arbeitgebers an-nimmt. Die Person kann auch der Betreiber selbst sein. Die Prämie entsteht, so-bald es zwischen dem Arbeitgeber und dem vermittelten Dritten zum Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrages kommt. Gleichzeitig entsteht zu Gunsten des Betreibers eine Provision, die sich prozentual aus der Höhe der Prämie errechnet.

(2) Die Höhe der Gebühren/Provisionen sind im registrierungspflichtigen Bereich für den Arbeitgeber einsehbar.
(3) Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
(4) Der Arbeitgeber wird dem Betreiber unaufgefordert spätestens 2 Wochen nach Abschluss des Dienst- oder Arbeitsvertrages in schriftlicher Form oder per E-Mail mitteilen, mit welchen der kontaktierten Arbeitnehmern ein Vertragsabschluss zu Stande gekommen ist und welches Bruttojahresgehalt, bzw. Jahreszielgehalt die Parteien jeweils vereinbart haben.
(5) Kommt der Arbeitgeber seinen o.g. Auskunftspflichten auch nach einer erneuten Aufforderung des Betreibers nicht nach, wird hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe des 5- fachen Betrages der jeweiligen Vermittlungsprovision fällig.
(6) Die Abrechnung der Kontaktgebühren und Vermittlungsprovisionen gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt spätestens einmal im Monat in schriftlicher Form. Verzug tritt spätestens 7 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.
(7) Befindet sich der Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, die Zurverfügungstellung seiner Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einzustellen und insbesondere den Arbeitgeber von der Plattform zu entfernen, sofern der ausstehende Betrag 400,-- € überschreitet.
(8) Eine Aufrechnung durch den Arbeitgeber mit anderen Forderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen ist gegenüber dem Betreiber nur dann möglich, wenn die Forderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Haftung des Arbeitgebers für Inhalte

(1) Der Arbeitgeber haftet im gesetzlichen Umfang für die Inhalte, die er veröffentlicht oder zur Veröffentlichung (insbesondere bei "Referenzbenennung") zur Verfügung stellt und die Setzung von Hyperlinks. Hierbei hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Betreiber behält sich vor, von dem Arbeitgeber eingestellte beziehungsweise an den Betreiber zur Einstellung überlassene Texte oder Bilder zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Pflicht des Betreibers zur Prüfung der eingestellten Inhalte besteht jedoch nicht.
(2) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Verletzungsfall den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und dem Betreiber die bei diesen entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, den Betreiber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Veröffentlichung seiner Inhalte gegen den Betreiber erwachsen.
(3) Der Betreiber ist auch dann zur Ablehnung beziehungsweise Sperrung von Inhalten berechtigt, wenn ihm die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen, so etwa wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten, unzumutbar ist.
(4) Personaldienstleister, welche auf der Platform eingestellte Angebote an Dritte per E-Mail weiterempfehlen (yourcha Wanted), haben zuvor sicherzustellen, dass der Empfänger mit dem Erhalt der e-mail einverstanden ist. Der Personal-dienstleister hat yourcha von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, welche der E-Mail-Empfänger gegenüber yourcha aufgrund der Zusendung unverlangter E-Mails geltend macht.

VII. Geistige Schutzrechte

(1) An der Zusammenstellung der Inhalte auf der/den Plattform/en des Betreibers steht/en diesem das alleinige Urheberrecht zu. Die Rechte des Arbeitgebers beschränken sich auf die Einstellung und den Abruf von Informationen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
(2) Der Arbeitgeber gewährt dem Betreiber an Texten und Bildern, welche er in die Plattform einstellt, ein unentgeltliches, auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses begrenztes, einfaches Nutzungsrecht, dies gilt auch für die Referenzbenennung; siehe Ziff. 4. (5).
(3) Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass, im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den eingestellten Inhalten, diese ihm das Recht übertragen haben, die oben genannte Lizenz zu übertragen. Der Arbeitgeber erlaubt damit zugleich jedem Benutzer der Plattform die nicht kommerzielle Benutzung und Vervielfältigung dieser Inhalte. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Existenz dieser Rechte zu prüfen.

VIII. Betrieb und Inhalte der Plattform

(1) Dem Arbeitgeber wird lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Plattform des Betreibers gegeben. Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit der auf die Plattform eingestellten Inhalte/Daten, insbesondere wenn diese durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eingestellt wurden. Der Betreiber beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation der Beteiligten (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) untereinander.
(2) Es ist eventuell technisch nicht möglich, im Falle falscher Angaben der sich registrierenden Person, bzw. der unbefugten Weitergabe des Zugangspasswortes an Dritte, die wahre Identität des Benutzers aufzuklären. Der Betreiber gewährleistet daher nicht die tatsächliche Identität des Arbeitnehmers bzw. anderer Arbeitgeber und die Richtigkeit der von diesen getätigten Angaben.
(3) Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Anzahl der Arbeitnehmer, deren Qualifikationen oder dafür, dass der Arbeitnehmer das vom Arbeitgeber vorgestellte Profil erfüllt.
(4) Der Betreiber bemüht sich jedoch, den Betrieb der Plattform möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten. Der Betreiber ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform herzustellen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Plattform wird daher nicht übernommen (z. B. wird nicht gewährleistet, dass die Plattform und ihre Server frei von Computerviren oder ähnlichen schädigenden Mechanismen ist). Die Gewährleistung für die kostenpflichtige Übermittlung von Kontakten wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(5) Der Betreiber garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der Plattform zu verändern oder seine Dienste einzustellen. Hierüber wird er den Arbeitgeber zuvor auf der Plattform informieren. Bereits beauftragte Kontakte werden zuvor abgewickelt.

IX. Haftung

(1) Der Betreiber haftet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für den Betreiber, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche (auch Schäden an Rechtsgütern und Sachen der anderen Partei) ausgeschlossen.
(2) Vom Ausschluss nicht erfasst sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), sowie Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (ausgeschlossen sind demnach z.B. Geschäftserwartungen, erhoffte Einsparungen etc.) begrenzt.
(4) Wenn keine Ausnahmen nach Nr. 3 vorliegen ist die Haftung des Betreibers auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Die Haftung des Betreibers ist wegen Verzögerung der Leistung, für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Leistung begrenzt, wenn keiner der in Nr. 3 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(6) Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander Verträge schließen, ist der Betreiber hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung des Betreibers im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ausgeschlossen.

X. Änderung der AGB

(1) Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
(2) Die vereinbarten Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Arbeitgeber hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten und Service, Erweiterung von Leistungsinhalten) wird und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen der Betreiber seinerseits Leistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
(3) Vereinbarte Preismodelle können geändert bzw. neue Preismodelle können eingeführt werden, wenn mit der Einführung derselben der Mehrheit der Arbeitgeber ein Preisvorteil zu Gute kommt.
(4) Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen der Arbeitgeber zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vor- oder Nebenleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist.
(5) Nach Ziffer X (1) bis (4) beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preisanpassungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Arbeitgeber steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Arbeitgeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

XI. Sonstiges

(1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Betreiber aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform finden diese AGB` s sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung. Etwaigen entgegenstehenden AGB` s des Arbeitgebers wird hiermit widersprochen.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt a.M. Dies gilt nur, wenn der Arbeitgeber Kaufmann oder eine juristische Person ist und/oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Faxes, einer E-Mail oder durch Ausfüllen einer auf dem Portal hierfür vorgesehene Maske (z.B. Maske zur Kündigung des Accounts) gewahrt.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: 05.11.2008

Referenzen

Michael Eckelmann, Prokurist, Imedos GmbH „Man gibt einfach ein Stichwort auf yourcha ein und erhält interessante Profile von potenziellen Mitarbeitern.“ mehr...

Michael Eckelmann, Prokurist, Imedos GmbH

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